[ Auszug: (1) Von den Vorschriften über die Vollstreckung und den Vollzug bei
Jugendlichen gelten § 82 Abs. 1, §§ 83 bis 93a für Heranwachsende
entsprechend, soweit der ... ]
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]